Videoüberwachung in Schlachthöfen wurde vom Ministerrat abgelehnt

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Andrea A.

Am 21. Januar 2018 wurde im Anschluss an die „Generalversammlung zur Ernährung“ in Frankreich (Etats généraux de l'alimentation) der Entwurf des Landwirtschaftsgesetzes im Ministerrat vorgestellt. Dem Text fehlte nur ein Teil, in dem die Einrichtung von Überwachungskameras in Schlachthöfen verbindlich wird. Tierschutzorganisationen sprechen von einem großen Rückschritt.

Ein „Vergessen“, das nicht unbemerkt blieb.

Der Gesetzesentwurf, der vom Abgeordneten der parti socialiste (sozialistische Partei Frankreichs) Olivier Falorni vorgelegt wurde, enthielt einen Teil über die Bestimmungen, die in Schlachthöfen eingeführt werden müssen, unter anderem die verbindliche Installation von Videokameras. Er reihte sich also an das Gesetz zum „Respekt gegenüber Tieren in Schlachthöfen“ ein, das 2017 in erster Lesung vor der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde.Der französische Minister für Landwirtschaft und Ernährung Stéphane Travert äußerte sich zu diesem Rückschritt, indem er deutlich machte, dass er Tierärzte und Personal lieber vor Ort hätte als vor dem Bildschirm, so der französische Nachrichtensender LCI. Bei diesem überarbeiteten Gesetzesentwurf ist die Schaffung eines Tiermissbrauchsdelikts in den Schlachthöfen allerdings vorprogrammiert, erläuterte der Minister.Im Hinblick auf dieses „Vergessen“ brachte Reah Hutin, die Vorsitzende der Fondation 30 Millions d'amis ihre Entrüstung zum Vorschein:

Das Wichtigste wurde aus diesem Gesetz entfernt. Das ist dramatisch! Das ist ein enormer Sprung nach hinten für den Landwirtschaftsminister. [...] Und wie soll man ohne Kamera Beweise dafür liefern, was hinter den Mauern passiert?

Ein wichtiger Mehrwert

Die überwiegende Mehrheit der Missbrauchsangelegenheiten, die vor Gericht gebracht wurden, waren nur durch Enthüllungsvideos von Organisationen möglich.Die erfolgreichste und engagierteste von allen war L214. Ihre oft schockierenden Inhalte erlauben, das Bewusstsein im Hinblick auf die Tiere zu wecken und selbst Zeuge der Misshandlung zu werden. Diese materielle Unterstützung ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Eröffnung dieser Prozesse.Der Mitbegründer von L214, Sébastien Arsac äußerte sich ebenfalls zum Thema:

Es geht um Kameras an bestimmten Stellen - präzisen und sensiblen - wie die, wo die Tiere befördert, betäubt oder ruhiggestellt werden; die, wo man deutlich sagen kann, dass es kein Bewusstsein dafür gibt. Normalerweise sind sie unter ständiger Beobachtung von Tierärzten.

Es geht vor allem um die Erhaltung der Sicherheit und des Respekts der Tiere, die sich in den Schlachthöfen befinden.Außerdem erinnerte Pierre Pauchet, der Vizepräsident der Organisation AFAAD daran, dass man die Ausbildung und Videoüberwachung nicht gegenüberstellen muss, sondern sie als zwei sich ergänzende Methoden sehen sollte.

Die „Transparenz“ im Dienst der Züchter

Darüber hinaus sprach Pauchet die Tatsache an, dass die Einrichtung der Videoüberwachungssysteme auch im Interesse der Fleischproduzenten sei, da sie eine völlige Transparenz mit sich bringe und zeige, was sich hinter den Kulissen abspiele.

Es ist in unser aller Interesse zu zeigen, dass es keine Verschleierung mehr gibt. [...] Es gibt eine Entwicklung in Sachen Konsum. Im Vereinigten Königreich sind Kameras zum Beispiel verbindlich.

Wenn die Konsumenten den Fleischproduzenten immer mehr misstrauen, liegt es nur an den aktuellen Skandalen, die sich in letzter Zeit häuften. Mit der Installation von Überwachungssystemen würde diese „Transparenz“ den Konsumenten wieder mehr Sicherheit geben.Falorni möchte nun einen Änderungsantrag für dieses Gesetz stellen und die Punkte, die in der ersten Version vorgesehen waren, wieder aufnehmen.In Deutschland setzt sich zum Beispiel die Organisation ProVieh für die Einführung von Videoüberwachung in Schlachthöfen ein.

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