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Schweinefarm-Geschäftsführer verurteilt: Geldstrafen für Tierschutzverstöße

By
Daniela

Die beiden Geschäftsführer einer Schweinemastanlage in Sustrum bei Lathen im Landkreis Emsland wurden am Mittwoch zu einer Geldstrafe von jeweils 8.500 Euro verurteilt. Die Strafe liegt knapp unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Die Richterin betonte, dass zahlreiche Schweine in den Mastanlagen länger anhaltenden Schmerzen und Leiden ausgesetzt waren. Die Anlage verfügt über drei Ställe mit insgesamt rund 15.000 Tieren, die von drei Mitarbeitern der Geschäftsführer geführt und kontrolliert wurden.

Das Gericht befand, dass die Angeklagten ihre Kontroll- und Überwachungspflicht verletzt hatten, indem sie die Zustände in den Ställen nicht ausreichend kontrolliert hatten. Dadurch hätten sie das Leiden und die Schmerzen der Schweine billigend in Kauf genommen. Tierschützer des "Deutschen Tierschutzbüros" hatten heimlich gedrehte Videos vorgelegt, auf denen Schweine mit eitrigen Wunden und kranke Tiere zu sehen waren.

Die Verteidiger forderten einen Freispruch für ihre Mandanten und stellten die Echtheit der Videos infrage. Das Gericht erkannte ein zusammengeschnittenes Video nicht als Beweismittel an, akzeptierte jedoch ein mehr als zwei Stunden langes, ungeschnittenes Video als Beweismittel. Die Verteidiger argumentierten, dass das Material manipuliert worden sei. Das Gericht hatte jedoch keine Zweifel an der Echtheit des Videos.

Die beiden Geschäftsführer akzeptierten das erste Urteil nicht und legten Einspruch ein. Das Urteil von Mittwoch bedeutet, dass die Angeklagten nicht als vorbestraft gelten und 85 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen müssen. Eine Strafe von 91 Tagessätzen wäre erforderlich gewesen, um als vorbestraft zu gelten. Die Höchststrafe für die ihnen vorgeworfenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hätte drei Jahre Haft betragen können.

Tierschützer des "Deutschen Tierschutzbüros" hatten ihre Aufnahmen der Staatsanwaltschaft und Kreisverwaltung zukommen lassen. Die beiden Geschäftsführer sollten ein Bußgeld bezahlen, gegen das sie jedoch Einspruch einlegten. Daher wurde der Fall vor dem Amtsgericht Papenburg verhandelt. Die Tierschützer kritisierten das Urteil als zu milde und erklärten, dass sie mit einer höheren Strafe gerechnet hätten.

Die beiden Geschäftsführer akzeptierten das erste Urteil nicht und legten Einspruch ein.

Die Bedingungen in der Schweinemastindustrie sind oft Gegenstand von Diskussionen und Kontroversen. Die EU hat beispielsweise Vorschriften für die artgerechte Haltung von Schweinen erlassen. So müssen Schweine genügend Platz, eine ausreichende Fütterung und Wasserzufuhr, Zugang zu Tageslicht und Auslauf haben. Diese Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Tiere in einer möglichst natürlichen Umgebung gehalten werden. In Deutschland gibt es außerdem das Tierschutzgesetz, das ebenfalls strenge Vorschriften für die Tierhaltung enthält. Das Gesetz verbietet beispielsweise das Quälen von Tieren und schreibt vor, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen.

Trotz dieser Vorschriften gibt es immer wieder Berichte über schlechte Bedingungen in der Schweinemastindustrie. Kritiker bemängeln, dass die Vorschriften nicht streng genug sind und dass die Kontrollen unzureichend sind. Auf der anderen Seite argumentieren Vertreter der Schweinemastindustrie, dass sie strenge Vorschriften einhalten und dass die meisten Tiere in guten Bedingungen gehalten werden.

In jedem Fall zeigt der Fall in Sustrum, dass es immer noch Missstände gibt und dass diese von Tierschützern aufgedeckt werden müssen. Die Videos, die von Tierschützern des "Deutschen Tierschutzbüros" gedreht wurden, haben dazu beigetragen, die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufzudecken und eine Geldstrafe für die Geschäftsführer zu verhängen.

Es bleibt zu hoffen, dass der Fall dazu beitragen wird, die Bedingungen in der Schweinemastindustrie zu verbessern und dass die Tierschutzbehörden ihre Kontrollen verstärken werden. Die Schweinemastindustrie spielt eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft und in der Ernährungswirtschaft. Es ist wichtig, dass sie in Einklang mit den Tierschutzvorschriften steht und dass die Tiere unter guten Bedingungen gehalten werden.